22.09.2011
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Thema

Leasing-Verträge

Ein Artikel von H.J.

Tücken bei Leasingverträgen sind nicht selten, weshalb die wichtigsten Aspekte hier aufgelistet sind: Man sollte sich zunächst einmal nicht auf ein Leasingangebot fixieren, sondern verschieden Angebote miteinander vergleichen. Ein Kfz-Leasing mit Restwertabrechnung beispielsweise bedeutet, dass der Kunde nach Vertragsende den Restwert zu zahlen hat. Bei zu hoher Rate kann der Kunde schon anfänglich zu viel gezahlt haben und einen Verlust einfahren. Bei zu niedriger Rate und einem hohen Restwert kann der Ankaufswert im Laufe der Zeit über dem normalen Kaufpreis liegen. Auch das ist nicht schön. Einen Kfz-Leasing-Vertrag mit Kilometerabrechnung sollte man auch gewissenhaft anschauen, denn dort lauern teure Nachzahlungen bei einer eventuellen Überschreitung der Kilometervereinbarung, die vorher pro Jahr festgelegt wurde. Wenn der Kunde die Mangelfreiheit beispielsweise eines Autos bestätigen soll, ist dies eine unzulässige Klausel, da der Kunde im Normalfall kein versierter Fachmann auf dem Gebiet der Autos ist. Es gibt Klauseln, wonach der Kunde mit einer Erhöhung des Preises rechnen muss. Diese sind jedoch unzulässig, sofern nicht eine weitere Klausel dem Kunden eine Rücktrittsmöglichkeit einräumt. Als kleine Information sei am Rande vermerkt: gemäß der Verbraucherzentrale Bremen lohnt sich Leasing nur für Geschäftsleute, die einen steuerlichen Nutzen aus dem Leasingvertrag ziehen. Für alle anderen wird es meist ein teures "Mietprojekt".

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Kunde, Klausel, Leasingvertrag, Bremen,

Kommentare

Diskussion zu diesem Beitrag
Die neuesten Beiträge:
Dorothea schrieb am 22:46 Uhr 24.11.2011

Prima Teil, könnte meine Lieblingsseite werden

Arikan schrieb am 17:29 Uhr 22.9.2011

Schöne Seite! Da schaut man doch gerne vorbei.

 
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