09.01.2012
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KFZ-Versicherung
Gepostet von Vivienne
In der Regel gilt für Verträge, dass beide Seiten übereinstimmende Willenserklärungen abgeben und damit den Vertrag gültig abschließen. Ein wenig anders verhält es sich bei einem Vertrag für eine Kfz-Versicherung. Zunächst einmal besteht für den Halter eines Kraftfahrzeuges die gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung.
Dabei hat der Kfz-Halter die freie Wahl des Versicherungsunternehmens. Stellt er nun bei einem Versicherer den Antrag für die Autoversicherung, dann ist diese ebenfalls in der Pflicht, denn sie muss den Antrag annehmen und das Fahrzeug entsprechend versichern. Eine Ablehnung kommt nur dann in Frage, wenn ganz besonders schwerwiegende Gründe vorliegen.
Die Pflicht des Versicherungsunternehmens zur Annahme des Antrags gilt jedoch begrenzt. So kann die Gesellschaft die Haftung auf das gesetzliche Mindestmaß beschränken. Auch gilt dieser sogenannte Kontrahierungszwang nur für den Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung. Zusätzliche Leistungen, wie etwa eine Teilkasko oder eine Vollkasko-Versicherung sind davon ausgenommen. Das kann für den Versicherungsnehmer bedeuten, dass er seinen Antrag auf Versicherungsschutz nur zum Teil bewilligt bekommt, wenn das Versicherungsunternehmen eventuell Bedenken hat, eine Absicherung über das gesetzliche Mindestmaß des Haftpflichtbereiches hinaus zu gewähren. Allerdings wird von diesem Recht der Versicherer nur selten Gebrauch gemacht, denn schließlich möchte man seine Kunden ja für sich gewinnen und auf lange Sicht halten.
Um die richtige Kfz-Versicherung für sein Auto zu finden, kann man sich ohne Probleme im Internet informieren und auch entsprechende Vergleiche durchführen. Allerdings sind die Vergleichsrechner heute immer mit irgendwelchen Versicherungen liiert und deren Ergebnisse sind daher nicht repräsentativ. Es empfiehlt sich daher, auf den Internetseiten der Versicherungen ein Angebot zu berechnen, und sich das Ergebnis auszudrucken oder zu notieren. Wenn man dies bei einigen Versicherungen getan hat, dann kann man die Ergebnisse miteinander vergleichen und erhält so ein echtes Ergebnis, was nicht durch falsche Vergleiche beschönigt wird. Eine solche Berechnung bieten viele Anbieter auf ihren Seiten an, so auch die Ergo. Hier kann man sich zusätzlich über das gute Angebot der Kfz-Versicherung der Ergo informieren, die nicht nur im Haftpflichtbereich konkurrenzfähig ist. Auch die Leistungen aus der Teilkasko oder gar der Vollkasko, können den gehobenen Ansprüchen gerecht werden, die heute die Kunden an ein seriöses und modernes Versicherungsunternehmen haben.
Kommentare
Diskussion zu diesem BeitragDie neuesten Beiträge:
Marietta schrieb am 09:32 Uhr 16.5.2012
Hatte hohe Erwartungen, die auf keinen Fall enttäuscht wurden.


olaf am 12:43 Uhr 18.5.2012 :
Hi zusammen, ich wollte mich für die wertvollen
Marietta am 09:32 Uhr 16.5.2012 :
Hatte hohe Erwartungen, die auf keinen Fall en
Lucie am 06:56 Uhr 16.5.2012 :
Euer Ideenreichtum ist genial
Rachid am 15:36 Uhr 15.5.2012 :
Cooler Blog. Echt super gut gemacht alles, vom
Susanna am 15:00 Uhr 15.5.2012 :
Ein großartiger Beitrag zur Onlinewelt, richtig n