17.11.2011
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Kfz Versicherung Vergleich finden
Ein Artikel von Hans-Heinrich
Am Ende jeden Jahres muss man sich entscheiden, ob das Fahrzeug bei der gleichen Versicherung bleiben soll oder man die Versicherung wechselt. Hierfür muss man auf verschiedene Möglichkeiten achten, die man hat.
Erst sollte man sich überlegen, welcher Versicherungsumfang für das Fahrzeug nötig ist. Nur dann kann man effektiv nach dem besten Angebot suchen. Ist das Fahrzeug ein Neuwagen oder noch nicht sehr alt, dann lohnt es sich auf jeden Fall nicht nur die Haftpflichtversicherung, sondern auch die Kaskoversicherung einzuschließen. Bei älteren Fahrzeugen kann auf die Vollkaskoversicherung eventuell verzichtet werden.
Aber es besteht auch die Möglichkeit, dass der Beitrag nicht großartig günstiger wird, wenn man die Vollkaskoversicherung ausschließt und nur die Teilkaskoversicherung im Versicherungsschutz lässt. Ist das Fahrzeug nicht an eine bestimmte Werkstatt gebunden, dann bietet es sich auch an, einen Werkstattservice bzw. eine Werkstattbindung in dem Vertrag zu hinterlegen. Der Bonus ist eine Beitragsminderung. Natürlich muss bei einem Schaden dann in die entsprechende Werkstatt der Versicherung gegangen werden. Dies empfiehlt sich jedoch nur, wenn diese Werkstatt nicht zu weit von zu Hause entfernt ist.
Hat man seinen eigenen Versicherungsschutz herausgefunden, dann kann man einen Kfz Versicherung Vergleich machen. Dafür kann man zu einem Makler gehen oder es steht einem das Internet zur Verfügung. Hier kann ein unabhängiger Vergleich von Kfz Versicherungen stattfinden, ohne großen Aufwand. Da im Internet die verschiedenen Assekuranzen verglichen werden können.
Beim Vergleich sollte nicht nur auf die Prämie geachtet werden, sondern auch auf die Leistung der Versicherung. Ein günstiges Angebot und keine Leistung ist also kein tolles Angebot. Stimmt aber der Preis und die Leistung, dann kann über einen Wechsel nachgedacht werden.
Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat vor Ablauf des Jahres, also muss bis zum 30.11. gekündigt worden sein. Da aber nicht jeder seine Beitragsrechnung bis zum 01.11. für das kommende Jahr schon erhalten hat, besteht auch die Möglichkeit bis spätestens 31.12. zu kündigen. Denn bis spätestens vier Wochen nach Erhalt der Beitragsrechnung kann die Kündigung eingehen. Die Beitragsrechnungen werden im Laufe des Novembers versandt.
Kommentare
Diskussion zu diesem BeitragDie neuesten Beiträge:
Kathlen schrieb am 17:21 Uhr 18.12.2011
gefällt mir
Barica schrieb am 19:56 Uhr 15.12.2011
guten morgen, auch schon seit halb 7h wach?


Heinz Günter am 21:04 Uhr 14.3.2012 :
Ich bin ja mit Lob nicht so schnell. Aber das, wa
Joseph am 19:51 Uhr 13.3.2012 :
Echt super tolle Seite, wenn doch alle so cool w
jürgen am 20:58 Uhr 12.3.2012 :
Bitte macht weiter so, die Seite ist super, Ihr
Elvira am 20:09 Uhr 25.2.2012 :
Artikel eine glatte 1 und Design auch eine glatte
Sylva am 22:50 Uhr 13.2.2012 :
Eine super Sache hier, warum bin ich erst jetzt